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Trennungsjahr in Frankenthal

Trennungsjahr in Frankenthal: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Frankenthal Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Trennungsjahr bedeutet: zwölf Monate ohne eheliche Lebensgemeinschaft, danach Scheidungsantrag. Wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt, muss getrennt wirtschaften, schlafen und den Alltag organisieren. Das Familiengericht fragt im Termin beide Ehegatten nach dem Trennungszeitpunkt.

Das Trennungsjahr Schritt für Schritt

Das Trennungsjahr ist eine Frist, kein Schwebezustand. Auskunftsansprüche über Einkommen und Vermögen bestehen bereits (§ 1361 Abs. 4, § 1379 BGB), und wer Vermögen beiseiteschafft, riskiert eine Hinzurechnung beim Zugewinnausgleich. Steuerlich gilt das Trennungsjahr noch als Jahr der Zusammenveranlagung, danach nicht mehr.

Trennungsjahr berechnen

Getrennt unter einem Dach

Ein Auszug ist keine Aufgabe von Rechten. Wer geht, verliert weder Ansprüche auf Hausrat noch auf die Wohnung, sollte die Trennung aber schriftlich mitteilen und das Datum festhalten. Nach sechs Monaten außerhalb der Wohnung gilt die Wohnung im Zweifel als dem anderen überlassen.

Versöhnung, Verkürzung und Härtefall

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur im Härtefall möglich (§ 1565 Abs. 2 BGB): Gewalt, schwere Beleidigungen, Straftaten gegen den Ehegatten. Die Hürde ist hoch, weil die Fortsetzung der Ehe aus Gründen in der Person des anderen unzumutbar sein muss. Anwälte in Frankenthal raten in Grenzfällen oft zum Abwarten, weil der Streit um den Härtefall länger dauern kann als das Jahr selbst.

Trennungsjahr auf einen Blick
VersöhnungsversuchKurze Zeit (Richtwert bis 3 Monate) unterbricht nicht (§ 1567 Abs. 2 BGB)
HärtefallScheidung vor Ablauf nur bei Unzumutbarkeit (§ 1565 Abs. 2 BGB)
Dauer12 Monate (§ 1566 Abs. 1 BGB)
Ohne Zustimmung3 Jahre Trennung (§ 1566 Abs. 2 BGB)

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

In Städten wie Frankenthal ist das Amtsgericht oft nur wenige Kilometer entfernt. Das erleichtert Termine, ändert aber nichts an der Dauer des Verfahrens, die vom Versorgungsausgleich bestimmt wird.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Frankenthal bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Frankenthal

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Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Frankenthal, Bahnhofstraße (0,2 km von Frankenthal entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Fachanwalt oder nicht

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.

Häufige Fragen: Trennungsjahr in Frankenthal

Darf ich im Trennungsjahr eine neue Beziehung haben?
Ja. Eine neue Partnerschaft ist rechtlich zulässig und wirkt sich auf die Scheidung selbst nicht aus. Sie kann aber beim Unterhalt eine Rolle spielen, wenn eine verfestigte Lebensgemeinschaft entsteht.
Kann ich während des Trennungsjahres Unterhalt verlangen?
Ja, Trennungsunterhalt ab dem Tag der Trennung, wenn ein Einkommensgefälle besteht. Der Anspruch muss geltend gemacht werden, rückwirkend nur ab Aufforderung.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Frankenthal?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Frankenthal?
Die Gebühren sind bundesweit gleich und richten sich nach dem Verfahrenswert (RVG). Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € liegen die Anwaltskosten bei rund 1.964 € inkl. MwSt., die Gerichtskosten bei 566 €. Unser Scheidungskostenrechner rechnet deinen Fall durch.
Was passiert bei einem Versöhnungsversuch?
Ein kurzer Versuch von wenigen Wochen bis etwa drei Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht. Bei längerem Zusammenleben beginnt das Jahr neu.

Weitere Anliegen in Frankenthal

Trennungsjahr in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.