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Scheidungskosten in Werdau

Scheidungskosten in Werdau: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Werdau Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten (2,0 Gebühren) und Anwaltskosten (1,3 Verfahrens- plus 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagen, 19 % USt) zusammen. Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 € für die Scheidung plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich. Ergebnis: mindestens rund 1.200 €.

Verfahrenswert: die Grundlage aller Gebühren

Streitige Folgesachen erhöhen den Wert: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt mit dem zwölffachen Monatsbetrag, Zugewinn mit dem Ausgleichsbetrag, Sorge- und Umgangssachen mit 5.000 € je Sache. Den endgültigen Verfahrenswert setzt das Gericht am Ende fest (§ 55 FamGKG); alle Vorabschätzungen sind Prognosen.

Scheidungskosten berechnen

Gerichtskosten und Anwaltskosten 2026

Seit dem 1. Juni 2025 gelten die um rund sechs Prozent erhöhten Gebührentabellen des KostBRÄG 2025. Das Gericht erhebt 2,0 Gebühren nach FamGKG: bei 10.000 € Verfahrenswert 566 €, bei 16.000 € 688 €, bei 25.000 € 871 €. Der Antragsteller zahlt den Vorschuss, am Ende werden die Gerichtskosten hälftig geteilt (§ 150 FamFG).

Kosten senken und Verfahrenskostenhilfe

Der größte Hebel ist die Einvernehmlichkeit: ein Anwalt statt zwei, keine streitigen Folgesachen, Versorgungsausgleich unstreitig. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zwar Notargebühren, ist aber fast immer günstiger als ein Verbundverfahren mit Gutachten. Wer die Kosten teilen will, muss das ausdrücklich vereinbaren; der Antragsgegner ohne Anwalt zahlt sonst nur die halben Gerichtskosten.

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 7.000 €Gericht 431 €, Anwalt 1.432,46 €, gesamt 1.863,46 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €
Verfahrenswert bis 4.000 €Gericht 296 €, Anwalt 901,43 €, gesamt 1.197,43 €
Verfahrenswert bis 10.000 €Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Kleinere Städte wie Werdau haben einen Vorteil: Die Kanzleien arbeiten seit Jahren mit demselben Familiengericht und kennen dessen Abläufe. Bei speziellen Fragen wie Unternehmensbewertung im Zugewinn führt der Weg aber oft in die nächste Großstadt.

Rechner vor Kanzlei

Nutze unseren Scheidungskosten- und Unterhaltsrechner, bevor du in Werdau einen Termin vereinbarst. Wer mit einer eigenen Schätzung ins Erstgespräch geht, erkennt schnell, ob die Kanzlei transparent rechnet oder mit zu niedrigen Verfahrenswerten wirbt.

Kanzleien mit Familienrecht in Werdau

Für Werdau und den Umkreis von 30 km liegt uns keine Kanzlei mit belegtem Familienrecht-Bezug vor. Zur Stadtseite mit weiteren Hinweisen.

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Greiz (15,9 km von Werdau entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Mediation erwägen

Eine Mediation kostet in der Regel 150 bis 300 € pro Stunde und ersetzt oft den Streit über Folgesachen. Viele Familienrechts-Kanzleien in Werdau sind zugleich Mediatoren.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Werdau

Brauche ich für eine Scheidung in Werdau zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Werdau pro Stunde?
Bei gerichtlichen Verfahren gilt das RVG, nicht der Stundensatz. Für außergerichtliche Beratung sind Vergütungsvereinbarungen üblich, oft 200 bis 350 € pro Stunde.
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 nicht mehr. Ausnahme sind nur extreme Fälle, in denen die Existenzgrundlage bedroht wäre, und die erkennt der Bundesfinanzhof praktisch nicht an.
Was kostet eine Erstberatung?
Für Verbraucher maximal 190 € netto (§ 34 RVG), viele Kanzleien nehmen weniger oder rechnen sie auf das Mandat an.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.