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Scheidungskosten in Ravensburg

Scheidungskosten in Ravensburg: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Ravensburg Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Eine Scheidung kostet in Ravensburg genau so viel wie überall in Deutschland: Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind bundeseinheitlich. Grundlage ist der Verfahrenswert, also das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus 10 Prozent je Rentenanrecht. Bei 10.000 € Verfahrenswert kosten Gericht und ein Anwalt zusammen rund 2.530 €.

Verfahrenswert: die Grundlage aller Gebühren

Streitige Folgesachen erhöhen den Wert: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt mit dem zwölffachen Monatsbetrag, Zugewinn mit dem Ausgleichsbetrag, Sorge- und Umgangssachen mit 5.000 € je Sache. Den endgültigen Verfahrenswert setzt das Gericht am Ende fest (§ 55 FamGKG); alle Vorabschätzungen sind Prognosen.

Scheidungskosten berechnen

Gebühren nach KostBRÄG 2025

Rechenbeispiel einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt, Verfahrenswert 14.400 € (Gebührenstufe bis 16.000 €): Gerichtskosten 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €. Mit zweitem Anwalt kommen weitere 2.290,75 € hinzu. Unser Scheidungskostenrechner rechnet das für dein Einkommen und deine Rentenanrechte durch.

Kosten senken und Verfahrenskostenhilfe

Ein Prozesskostenvorschuss vom besser verdienenden Ehegatten geht der VKH vor (§ 1360a Abs. 4 BGB). Rechtsschutzversicherungen zahlen Scheidungen nur mit Familienrechts-Baustein, oft nur die Erstberatung. Steuerlich sind Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG).

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 7.000 €Gericht 431 €, Anwalt 1.432,46 €, gesamt 1.863,46 €
Verfahrenswert bis 4.000 €Gericht 296 €, Anwalt 901,43 €, gesamt 1.197,43 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €
Verfahrenswert bis 10.000 €Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Mit rund 51.788 Einwohnern liegt Ravensburg in der Größenklasse, in der Fachanwälte für Familienrecht verfügbar, aber nicht zahlreich sind. Wer einen Fachanwalt will, sollte früh anfragen.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Ravensburg bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Ravensburg

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Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Ravensburg, Herrenstraße 40–44, 88212 Ravensburg (0,4 km von Ravensburg entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Verfahrenskostenhilfe kennen

Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten (§ 76 FamFG i. V. m. § 114 ZPO). Der Antrag wird zusammen mit dem Scheidungsantrag gestellt.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Ravensburg

Brauche ich für eine Scheidung in Ravensburg zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Muss ich in Ravensburg zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
In der Regel ja, beide Ehegatten werden persönlich angehört (§ 128 FamFG). Viele Gerichte lassen inzwischen eine Videoverhandlung zu. Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur 15 bis 30 Minuten.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Was kostet eine Erstberatung?
Für Verbraucher maximal 190 € netto (§ 34 RVG), viele Kanzleien nehmen weniger oder rechnen sie auf das Mandat an.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.