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Scheidungskosten in Potsdam

Du lebst in Potsdam und brauchst einen klaren Überblick zu Scheidungskosten? Dann bist du richtig. Wir erklären die Regeln, nennen die Zahlen mit Quelle und zeigen dir, welche Kanzleien in Potsdam das Familienrecht als Schwerpunkt angeben.

Kurz gesagt

Eine Scheidung kostet in Potsdam genau so viel wie überall in Deutschland: Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind bundeseinheitlich. Grundlage ist der Verfahrenswert, also das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus 10 Prozent je Rentenanrecht. Bei 10.000 € Verfahrenswert kosten Gericht und ein Anwalt zusammen rund 2.530 €.

Verfahrenswert: die Grundlage aller Gebühren

Viele Familiengerichte, auch in Potsdam, ziehen für unterhaltsberechtigte Kinder pauschal 250 € je Kind vom Monatsnetto ab und rechnen bei größerem Vermögen fünf Prozent des Vermögens über einem Freibetrag hinzu. Die Praxis ist je nach Oberlandesgerichtsbezirk unterschiedlich; der Anwalt kennt die örtliche Linie.

Scheidungskosten berechnen

Was Gericht und Anwalt kosten

Seit dem 1. Juni 2025 gelten die um rund sechs Prozent erhöhten Gebührentabellen des KostBRÄG 2025. Das Gericht erhebt 2,0 Gebühren nach FamGKG: bei 10.000 € Verfahrenswert 566 €, bei 16.000 € 688 €, bei 25.000 € 871 €. Der Antragsteller zahlt den Vorschuss, am Ende werden die Gerichtskosten hälftig geteilt (§ 150 FamFG).

Wer zahlt was?

Der größte Hebel ist die Einvernehmlichkeit: ein Anwalt statt zwei, keine streitigen Folgesachen, Versorgungsausgleich unstreitig. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zwar Notargebühren, ist aber fast immer günstiger als ein Verbundverfahren mit Gutachten. Wer die Kosten teilen will, muss das ausdrücklich vereinbaren; der Antragsgegner ohne Anwalt zahlt sonst nur die halben Gerichtskosten.

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 7.000 €Gericht 431 €, Anwalt 1.432,46 €, gesamt 1.863,46 €
Verfahrenswert bis 16.000 €Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €
Verfahrenswert bis 10.000 €Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Für Potsdam findest du im Verzeichnis Fachanwälte, Sozietäten und Einzelkanzleien. Die Wahl hängt von deinem Fall ab: Bei Unternehmensbeteiligungen oder internationalem Bezug ist eine größere Sozietät oft besser aufgestellt.

Unterlagen sammeln

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Rentenauskunft, Grundbuchauszug, Kontoauszüge und Versicherungspolicen. Wer das vor dem ersten Termin in Potsdam zusammen hat, spart eine zweite Runde und oft mehrere Wochen.

Kanzleien mit Familienrecht in Potsdam

Alle Kanzleien in Potsdam

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam (0,4 km von Potsdam entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Fachanwalt oder nicht

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Potsdam

Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 nicht mehr. Ausnahme sind nur extreme Fälle, in denen die Existenzgrundlage bedroht wäre, und die erkennt der Bundesfinanzhof praktisch nicht an.
Erhöhen Kinder die Scheidungskosten?
Nicht direkt. Viele Gerichte ziehen sogar 250 € je Kind vom Einkommen ab und senken so den Verfahrenswert. Streit um Sorge, Umgang oder Kindesunterhalt erhöht ihn aber.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Brauche ich für eine Scheidung in Potsdam zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.

Weitere Anliegen in Potsdam

Scheidungskosten in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.