Scheidungskosten in Potsdam
Du lebst in Potsdam und brauchst einen klaren Überblick zu Scheidungskosten? Dann bist du richtig. Wir erklären die Regeln, nennen die Zahlen mit Quelle und zeigen dir, welche Kanzleien in Potsdam das Familienrecht als Schwerpunkt angeben.
Eine Scheidung kostet in Potsdam genau so viel wie überall in Deutschland: Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind bundeseinheitlich. Grundlage ist der Verfahrenswert, also das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus 10 Prozent je Rentenanrecht. Bei 10.000 € Verfahrenswert kosten Gericht und ein Anwalt zusammen rund 2.530 €.
Verfahrenswert: die Grundlage aller Gebühren
Viele Familiengerichte, auch in Potsdam, ziehen für unterhaltsberechtigte Kinder pauschal 250 € je Kind vom Monatsnetto ab und rechnen bei größerem Vermögen fünf Prozent des Vermögens über einem Freibetrag hinzu. Die Praxis ist je nach Oberlandesgerichtsbezirk unterschiedlich; der Anwalt kennt die örtliche Linie.
Was Gericht und Anwalt kosten
Seit dem 1. Juni 2025 gelten die um rund sechs Prozent erhöhten Gebührentabellen des KostBRÄG 2025. Das Gericht erhebt 2,0 Gebühren nach FamGKG: bei 10.000 € Verfahrenswert 566 €, bei 16.000 € 688 €, bei 25.000 € 871 €. Der Antragsteller zahlt den Vorschuss, am Ende werden die Gerichtskosten hälftig geteilt (§ 150 FamFG).
Wer zahlt was?
Der größte Hebel ist die Einvernehmlichkeit: ein Anwalt statt zwei, keine streitigen Folgesachen, Versorgungsausgleich unstreitig. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zwar Notargebühren, ist aber fast immer günstiger als ein Verbundverfahren mit Gutachten. Wer die Kosten teilen will, muss das ausdrücklich vereinbaren; der Antragsgegner ohne Anwalt zahlt sonst nur die halben Gerichtskosten.
| Verfahrenswert bis 7.000 € | Gericht 431 €, Anwalt 1.432,46 €, gesamt 1.863,46 € |
|---|---|
| Verfahrenswert bis 16.000 € | Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 € |
| Verfahrenswert bis 10.000 € | Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 € |
| Verfahrenswert bis 50.000 € | Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 € |
Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.
Für Potsdam findest du im Verzeichnis Fachanwälte, Sozietäten und Einzelkanzleien. Die Wahl hängt von deinem Fall ab: Bei Unternehmensbeteiligungen oder internationalem Bezug ist eine größere Sozietät oft besser aufgestellt.
Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Rentenauskunft, Grundbuchauszug, Kontoauszüge und Versicherungspolicen. Wer das vor dem ersten Termin in Potsdam zusammen hat, spart eine zweite Runde und oft mehrere Wochen.
Kanzleien mit Familienrecht in Potsdam
Abbo-Andreas Schmidt
Fachanwalt für Familienrecht (laut Website)Behlertstraße 12, 14469 Potsdam
wipper + schultz
Fachanwalt für Familienrecht (laut Website)Kleine Gasse 3, 14467 Potsdam
Gottschalkson Wetzel Rechtsanwälte
Fachanwalt für Familienrecht (laut Website)Puschkinallee 3, 14469 Potsdam
Die Familienkanzlei
Schopenhauerstraße 19a, 14467 Potsdam
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam (0,4 km von Potsdam entfernt). Offizielle Website.
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.
Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.
Häufige Fragen: Scheidungskosten in Potsdam
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Erhöhen Kinder die Scheidungskosten?
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Brauche ich für eine Scheidung in Potsdam zwingend einen Anwalt?
Sind Online-Scheidungen günstiger?
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Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.