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Nordrhein-Westfalen

Scheidungskosten in Kreuztal

Ob einvernehmlich oder streitig: Scheidungskosten folgt in Kreuztal festen Regeln. Diese Seite erklärt sie verständlich, nennt die aktuellen Beträge und Fristen und listet Familienrechts-Kanzleien in Kreuztal und im Umkreis auf.

Kurz gesagt

Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten (2,0 Gebühren) und Anwaltskosten (1,3 Verfahrens- plus 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagen, 19 % USt) zusammen. Der Mindestverfahrenswert liegt bei 3.000 € für die Scheidung plus 1.000 € für den Versorgungsausgleich. Ergebnis: mindestens rund 1.200 €.

Was den Verfahrenswert bestimmt

Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Bei 2.500 € und 1.500 € netto ergibt das 12.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsausgleich mit 10 Prozent dieses Werts je Anrecht, mindestens 1.000 €. Bei zwei gesetzlichen Renten also 2.400 €, gesamt 14.400 €.

Scheidungskosten berechnen

Gerichtskosten und Anwaltskosten 2026

Der Anwalt rechnet nach RVG ab: 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagenpauschale, 19 % Umsatzsteuer. Bei 10.000 € Verfahrenswert sind das 1.963,50 €, bei 16.000 € 2.290,75 €. Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und gelten in Kreuztal genauso wie in jeder anderen Stadt; ein Unterschreiten ist verboten (§ 49b BRAO).

Wer zahlt was?

Ein Prozesskostenvorschuss vom besser verdienenden Ehegatten geht der VKH vor (§ 1360a Abs. 4 BGB). Rechtsschutzversicherungen zahlen Scheidungen nur mit Familienrechts-Baustein, oft nur die Erstberatung. Steuerlich sind Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG).

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 10.000 €Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 €
Verfahrenswert bis 16.000 €Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €
Verfahrenswert bis 25.000 €Gericht 871 €, Anwalt 2.781,63 €, gesamt 3.652,63 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Mit rund 31.251 Einwohnern liegt Kreuztal in der Größenklasse, in der Fachanwälte für Familienrecht verfügbar, aber nicht zahlreich sind. Wer einen Fachanwalt will, sollte früh anfragen.

Rechner vor Kanzlei

Nutze unseren Scheidungskosten- und Unterhaltsrechner, bevor du in Kreuztal einen Termin vereinbarst. Wer mit einer eigenen Schätzung ins Erstgespräch geht, erkennt schnell, ob die Kanzlei transparent rechnet oder mit zu niedrigen Verfahrenswerten wirbt.

Kanzleien mit Familienrecht in Kreuztal

Alle Kanzleien in Kreuztal

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Siegen, Berliner Straße (10,1 km von Kreuztal entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Rechtsschutz prüfen

Eine Rechtsschutzversicherung deckt Scheidungen meist nur mit Familienrechts-Baustein und nur, wenn er vor der Trennung bestand. Ein Blick in die Police lohnt trotzdem, oft ist die Erstberatung abgedeckt.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Kreuztal

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.
Wann bekomme ich Verfahrenskostenhilfe?
Wenn dein einzusetzendes Einkommen nach den Freibeträgen nicht ausreicht und kein verwertbares Vermögen vorhanden ist. Bei Bewilligung zahlt der Staat, teils gegen Raten.
Brauche ich für eine Scheidung in Kreuztal zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Muss ich in Kreuztal zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
In der Regel ja, beide Ehegatten werden persönlich angehört (§ 128 FamFG). Viele Gerichte lassen inzwischen eine Videoverhandlung zu. Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur 15 bis 30 Minuten.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.