Trennung.net
Nordrhein-Westfalen

Scheidungskosten in Korschenbroich

Trennung ist selten geplant. Umso wichtiger ist es, beim Thema Scheidungskosten schnell verlässliche Informationen zu bekommen. Für Korschenbroich findest du hier die Regeln, die Kostenlogik und die Kanzleien, die Familienrecht ausdrücklich anbieten.

Kurz gesagt

Eine Scheidung kostet in Korschenbroich genau so viel wie überall in Deutschland: Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind bundeseinheitlich. Grundlage ist der Verfahrenswert, also das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus 10 Prozent je Rentenanrecht. Bei 10.000 € Verfahrenswert kosten Gericht und ein Anwalt zusammen rund 2.530 €.

Was den Verfahrenswert bestimmt

Der Verfahrenswert für die Scheidung selbst ist das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Bei 2.500 € und 1.500 € netto ergibt das 12.000 €. Hinzu kommt der Versorgungsausgleich mit 10 Prozent dieses Werts je Anrecht, mindestens 1.000 €. Bei zwei gesetzlichen Renten also 2.400 €, gesamt 14.400 €.

Scheidungskosten berechnen

Gebühren nach KostBRÄG 2025

Der Anwalt rechnet nach RVG ab: 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagenpauschale, 19 % Umsatzsteuer. Bei 10.000 € Verfahrenswert sind das 1.963,50 €, bei 16.000 € 2.290,75 €. Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und gelten in Korschenbroich genauso wie in jeder anderen Stadt; ein Unterschreiten ist verboten (§ 49b BRAO).

So bleibt die Scheidung bezahlbar

Ein Prozesskostenvorschuss vom besser verdienenden Ehegatten geht der VKH vor (§ 1360a Abs. 4 BGB). Rechtsschutzversicherungen zahlen Scheidungen nur mit Familienrechts-Baustein, oft nur die Erstberatung. Steuerlich sind Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG).

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 25.000 €Gericht 871 €, Anwalt 2.781,63 €, gesamt 3.652,63 €
Verfahrenswert bis 16.000 €Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €
Verfahrenswert bis 4.000 €Gericht 296 €, Anwalt 901,43 €, gesamt 1.197,43 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Korschenbroich mit rund 34.324 Einwohnern hat in der Regel mehrere Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt vor Ort. Vergleiche zwei oder drei Erstgespräche, bevor du dich festlegst; die Gebühren sind ohnehin überall gleich.

Unterlagen sammeln

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Rentenauskunft, Grundbuchauszug, Kontoauszüge und Versicherungspolicen. Wer das vor dem ersten Termin in Korschenbroich zusammen hat, spart eine zweite Runde und oft mehrere Wochen.

Kanzleien mit Familienrecht in Korschenbroich

Alle Kanzleien in Korschenbroich

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Brucknerallee (5,2 km von Korschenbroich entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Unterlagen vorbereiten

Bring zum ersten Termin die Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Geburtsurkunden der Kinder und, falls vorhanden, den Ehevertrag mit. Das spart eine zweite Runde.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Korschenbroich

Kann ich in Korschenbroich Verfahrenskostenhilfe bekommen?
Ja, wenn dein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Der Antrag wird beim Familiengericht gestellt, meist über den Anwalt. Je nach Einkommen ist die Hilfe ratenfrei oder in bis zu 48 Monatsraten zurückzuzahlen.
Muss ich in Korschenbroich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
In der Regel ja, beide Ehegatten werden persönlich angehört (§ 128 FamFG). Viele Gerichte lassen inzwischen eine Videoverhandlung zu. Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur 15 bis 30 Minuten.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Erhöhen Kinder die Scheidungskosten?
Nicht direkt. Viele Gerichte ziehen sogar 250 € je Kind vom Einkommen ab und senken so den Verfahrenswert. Streit um Sorge, Umgang oder Kindesunterhalt erhöht ihn aber.
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 nicht mehr. Ausnahme sind nur extreme Fälle, in denen die Existenzgrundlage bedroht wäre, und die erkennt der Bundesfinanzhof praktisch nicht an.

Weitere Anliegen in Korschenbroich

Scheidungskosten in der Nähe

Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.