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Scheidungskosten in Garbsen

Scheidungskosten in Garbsen: Die rechtlichen Grundlagen stehen im BGB und im FamFG, die Kosten im RVG und im FamGKG. Was das für dich konkret bedeutet, welche Fristen laufen und wo du in Garbsen Unterstützung findest, liest du hier.

Kurz gesagt

Eine Scheidung kostet in Garbsen genau so viel wie überall in Deutschland: Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind bundeseinheitlich. Grundlage ist der Verfahrenswert, also das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus 10 Prozent je Rentenanrecht. Bei 10.000 € Verfahrenswert kosten Gericht und ein Anwalt zusammen rund 2.530 €.

Verfahrenswert: die Grundlage aller Gebühren

Streitige Folgesachen erhöhen den Wert: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt mit dem zwölffachen Monatsbetrag, Zugewinn mit dem Ausgleichsbetrag, Sorge- und Umgangssachen mit 5.000 € je Sache. Den endgültigen Verfahrenswert setzt das Gericht am Ende fest (§ 55 FamGKG); alle Vorabschätzungen sind Prognosen.

Scheidungskosten berechnen

Was Gericht und Anwalt kosten

Rechenbeispiel einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt, Verfahrenswert 14.400 € (Gebührenstufe bis 16.000 €): Gerichtskosten 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €. Mit zweitem Anwalt kommen weitere 2.290,75 € hinzu. Unser Scheidungskostenrechner rechnet das für dein Einkommen und deine Rentenanrechte durch.

Wer zahlt was?

Der größte Hebel ist die Einvernehmlichkeit: ein Anwalt statt zwei, keine streitigen Folgesachen, Versorgungsausgleich unstreitig. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet zwar Notargebühren, ist aber fast immer günstiger als ein Verbundverfahren mit Gutachten. Wer die Kosten teilen will, muss das ausdrücklich vereinbaren; der Antragsgegner ohne Anwalt zahlt sonst nur die halben Gerichtskosten.

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 4.000 €Gericht 296 €, Anwalt 901,43 €, gesamt 1.197,43 €
Verfahrenswert bis 10.000 €Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 €
Verfahrenswert bis 25.000 €Gericht 871 €, Anwalt 2.781,63 €, gesamt 3.652,63 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Garbsen hat rund 61.594 Einwohner. Neben den Kanzleien gibt es hier Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie das Jugendamt als kostenlose Anlaufstellen bei Fragen zu Kindern.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Garbsen die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Garbsen

Alle Kanzleien in Garbsen

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Hannover (11,0 km von Garbsen entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Fachanwalt oder nicht

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Garbsen

Brauche ich für eine Scheidung in Garbsen zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Garbsen pro Stunde?
Bei gerichtlichen Verfahren gilt das RVG, nicht der Stundensatz. Für außergerichtliche Beratung sind Vergütungsvereinbarungen üblich, oft 200 bis 350 € pro Stunde.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Garbsen?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.

Weitere Anliegen in Garbsen

Scheidungskosten in der Nähe

Trennung.net vermittelt keine Anwälte und erhält keine Provision. Die genannten Beträge basieren auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Gebührentabellen nach KostBRÄG 2025. Im Einzelfall entscheidet das Familiengericht. Stand: September 2026.