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Scheidungskosten in Frankfurt am Main

Für Scheidungskosten gibt es klare gesetzliche Vorgaben und viele Mythen. Wir trennen beides und ergänzen es um die lokale Ebene in Frankfurt am Main: Familiengericht, Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt und Beratungsstellen.

Kurz gesagt

Eine Scheidung kostet in Frankfurt am Main genau so viel wie überall in Deutschland: Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind bundeseinheitlich. Grundlage ist der Verfahrenswert, also das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus 10 Prozent je Rentenanrecht. Bei 10.000 € Verfahrenswert kosten Gericht und ein Anwalt zusammen rund 2.530 €.

Was den Verfahrenswert bestimmt

Streitige Folgesachen erhöhen den Wert: Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt mit dem zwölffachen Monatsbetrag, Zugewinn mit dem Ausgleichsbetrag, Sorge- und Umgangssachen mit 5.000 € je Sache. Den endgültigen Verfahrenswert setzt das Gericht am Ende fest (§ 55 FamGKG); alle Vorabschätzungen sind Prognosen.

Scheidungskosten berechnen

Gerichtskosten und Anwaltskosten 2026

Der Anwalt rechnet nach RVG ab: 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 20 € Auslagenpauschale, 19 % Umsatzsteuer. Bei 10.000 € Verfahrenswert sind das 1.963,50 €, bei 16.000 € 2.290,75 €. Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt und gelten in Frankfurt am Main genauso wie in jeder anderen Stadt; ein Unterschreiten ist verboten (§ 49b BRAO).

So bleibt die Scheidung bezahlbar

Ein Prozesskostenvorschuss vom besser verdienenden Ehegatten geht der VKH vor (§ 1360a Abs. 4 BGB). Rechtsschutzversicherungen zahlen Scheidungen nur mit Familienrechts-Baustein, oft nur die Erstberatung. Steuerlich sind Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (§ 33 Abs. 2 S. 4 EStG).

Scheidungskosten 2026 (einvernehmlich, ein Anwalt, Quelle: RVG/FamGKG Anlage 2, KostBRÄG 2025)
Verfahrenswert bis 10.000 €Gericht 566 €, Anwalt 1.963,50 €, gesamt 2.529,50 €
Verfahrenswert bis 16.000 €Gericht 688 €, Anwalt 2.290,75 €, gesamt 2.978,75 €
Verfahrenswert bis 7.000 €Gericht 431 €, Anwalt 1.432,46 €, gesamt 1.863,46 €
Verfahrenswert bis 50.000 €Gericht 1.276 €, Anwalt 4.060,88 €, gesamt 5.336,88 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Frankfurt am Main hat mehrere Amtsgerichte mit Familienabteilungen. Welches zuständig ist, hängt vom Wohnort der Kinder oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz ab; die Kanzlei klärt das im Erstgespräch.

Zwei Erstgespräche vergleichen

Die Gebühren für das Verfahren sind in Frankfurt am Main bei jeder Kanzlei gleich. Was sich unterscheidet, ist die Arbeitsweise: deeskalierend oder konfrontativ, erreichbar oder nicht, mit oder ohne Mediation. Zwei Erstgespräche zu je maximal 190 € netto sind eine günstige Investition, um das herauszufinden.

Kanzleien mit Familienrecht in Frankfurt am Main

Alle Kanzleien in Frankfurt am Main

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Frankfurt am Main (0,9 km von Frankfurt am Main entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Trennungsdatum festhalten

Notiere das Datum der Trennung und teile es dem Ehepartner schriftlich mit. Das Trennungsjahr ist die wichtigste Frist im Scheidungsverfahren, und Streit über den Beginn kostet Monate.

Häufige Fragen: Scheidungskosten in Frankfurt am Main

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindestverfahrenswert von 4.000 € (3.000 € Scheidung plus 1.000 € Versorgungsausgleich) rund 1.200 € für Gericht und einen Anwalt. Realistisch liegen die meisten Verfahren zwischen 1.400 und 3.000 €.
Kann ich Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Seit 2013 nicht mehr. Ausnahme sind nur extreme Fälle, in denen die Existenzgrundlage bedroht wäre, und die erkennt der Bundesfinanzhof praktisch nicht an.
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Frankfurt am Main pro Stunde?
Bei gerichtlichen Verfahren gilt das RVG, nicht der Stundensatz. Für außergerichtliche Beratung sind Vergütungsvereinbarungen üblich, oft 200 bis 350 € pro Stunde.
Muss ich in Frankfurt am Main zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
In der Regel ja, beide Ehegatten werden persönlich angehört (§ 128 FamFG). Viele Gerichte lassen inzwischen eine Videoverhandlung zu. Der Termin selbst dauert bei einvernehmlichen Scheidungen oft nur 15 bis 30 Minuten.
Sind Online-Scheidungen günstiger?
Nein. Die gesetzlichen Gebühren gelten überall und dürfen nicht unterschritten werden. Günstiger wirkende Angebote setzen meist den Verfahrenswert zu niedrig an.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Kanzleien erscheinen hier, weil sie Familienrecht auf ihrer Website oder in OpenStreetMap nennen, nicht weil sie bezahlt haben. Prüfe die Angaben vor einer Beauftragung direkt bei der Kanzlei. Stand: September 2026.