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Kindesunterhalt in Groß-Umstadt

Eine Trennung wirft in Groß-Umstadt dieselben rechtlichen Fragen auf wie überall in Deutschland. Beim Thema Kindesunterhalt lohnt es sich trotzdem, die lokale Ebene zu kennen: Welches Gericht ist zuständig, welche Kanzlei hat Erfahrung, wie lange dauert es aktuell?

Kurz gesagt

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € (0 bis 5 Jahre), 558 € (6 bis 11) und 653 € (12 bis 17). Davon wird das halbe Kindergeld von 129,50 € abgezogen. Zahlen muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

So liest du die Düsseldorfer Tabelle

Der Bedarfskontrollbetrag sichert, dass dem Pflichtigen nach Abzug aller Unterhaltspflichten ein angemessener Betrag bleibt; in Gruppe 1 entspricht er dem Selbstbehalt von 1.450 €. Wird er unterschritten, erfolgt die Rückstufung in die nächstniedrigere Gruppe. Unser Unterhaltsrechner bildet Tabelle, Kindergeldabzug und Bedarfskontrolle ab.

Unterhalt berechnen

Wer zahlt und wie lange?

Minderjährige Kinder haben Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten (§ 1609 Nr. 1 BGB). Reicht das Einkommen nicht, wird der verfügbare Betrag über dem Selbstbehalt im Mangelfall quotal verteilt. Wer den Mindestunterhalt nicht aufbringen kann, muss eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit erfüllen, notfalls mit Nebenjob.

Unterhalt festlegen und durchsetzen

Zahlt der Pflichtige nicht, springt der Unterhaltsvorschuss ein: Das Jugendamt zahlt für Kinder bis 17 Jahre den Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld und holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück. Ab dem 12. Lebensjahr gelten Einschränkungen, wenn der betreuende Elternteil Bürgergeld bezieht und nicht mindestens 600 € brutto verdient.

Kindesunterhalt 2026: Mindestunterhalt und Zahlbeträge (Einkommensgruppe 1)
6 bis 11 Jahre558 € Bedarf, Zahlbetrag 428,50 €
Ab 18 im Haushalt698 € Bedarf, Zahlbetrag 439 €
12 bis 17 Jahre653 € Bedarf, Zahlbetrag 523,50 €
Selbstbehalt Pflichtiger1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Kleinere Städte wie Groß-Umstadt haben einen Vorteil: Die Kanzleien arbeiten seit Jahren mit demselben Familiengericht und kennen dessen Abläufe. Bei speziellen Fragen wie Unternehmensbewertung im Zugewinn führt der Weg aber oft in die nächste Großstadt.

Kostenlose Stellen nutzen

Für Fragen zu Kindern, Umgang und Unterhalt ist das Jugendamt in Groß-Umstadt die erste Adresse, kostenlos und ohne Anwalt. Beratungshilfe beim Amtsgericht gibt es bei geringem Einkommen für die außergerichtliche Beratung. Erst wenn es um das Verfahren selbst geht, führt der Weg zwingend zur Kanzlei.

Kanzleien mit Familienrecht in Groß-Umstadt

Alle Kanzleien in Groß-Umstadt

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Dieburg (7,5 km von Groß-Umstadt entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Fachanwalt oder nicht

Der Titel Fachanwalt für Familienrecht setzt 120 nachgewiesene Fälle und Fortbildung voraus. Bei einfachen, einvernehmlichen Scheidungen ist er nicht zwingend, bei Unterhalts- oder Vermögensstreit aber oft die bessere Wahl.

Häufige Fragen: Kindesunterhalt in Groß-Umstadt

Was ist Unterhaltsvorschuss?
Eine staatliche Leistung, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend zahlt. Sie beträgt Mindestunterhalt minus Kindergeld und wird beim Jugendamt beantragt.
Brauche ich für eine Scheidung in Groß-Umstadt zwingend einen Anwalt?
Ja. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Mindestens der Antragsteller muss anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.
Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) 356,50 € für ein Kind bis 5, 428,50 € für 6 bis 11 und 523,50 € für 12 bis 17 Jahre, jeweils nach Abzug des halben Kindergelds. Bei höherem Einkommen steigt der Betrag stufenweise.
Kann ich den Kindesunterhalt selbst berechnen?
Für Standardfälle ja, mit Düsseldorfer Tabelle oder unserem Rechner. Bei Selbstständigen, Wohnvorteil, Wechselmodell oder mehreren Berechtigten lohnt sich anwaltliche Berechnung.
Muss ich für ein volljähriges Kind noch zahlen?
Ja, solange es in Schule, Ausbildung oder Erststudium ist und sich ernsthaft bemüht. Dann haften beide Eltern anteilig nach Einkommen.

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Wir sind ein redaktionelles Nachschlagewerk, keine Kanzlei. Rechtliche Aussagen geben den Stand der Gesetze und der veröffentlichten Tabellen zum September 2026 wieder. Für deinen konkreten Fall brauchst du anwaltliche Beratung.