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Kindesunterhalt in Falkensee

Wer in Falkensee vor einer Trennung steht, hat meist zwei Fragen gleichzeitig im Kopf: Was gilt rechtlich, und wer hilft mir dabei? Diese Seite beantwortet beides für das Thema Kindesunterhalt, mit Zahlen, die für ganz Deutschland gelten, und mit Kanzleien, die in Falkensee und Umgebung Familienrecht anbieten.

Kurz gesagt

Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € (0 bis 5 Jahre), 558 € (6 bis 11) und 653 € (12 bis 17). Davon wird das halbe Kindergeld von 129,50 € abgezogen. Zahlen muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

Düsseldorfer Tabelle 2026: die Werte

Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld abgezogen: bei Minderjährigen die Hälfte (2026: 129,50 €), bei Volljährigen das volle Kindergeld von 259 €. Das Ergebnis ist der Zahlbetrag. In Gruppe 1 sind das 2026: 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €. Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus; bei einem Kind wird oft eine Gruppe höher, bei drei oder mehr eine Gruppe niedriger eingestuft.

Unterhalt berechnen

Wer zahlt und wie lange?

Die Unterhaltspflicht endet nicht mit 18. Volljährige Kinder in Schule, Ausbildung oder Studium haben weiterhin Anspruch, dann gegen beide Eltern anteilig nach Einkommen. Der Bedarf eines auswärts wohnenden Studierenden liegt 2026 bei 990 € monatlich (davon 440 € Warmmiete), das Kindergeld wird voll angerechnet.

Praxis in Falkensee

Zahlt der Pflichtige nicht, springt der Unterhaltsvorschuss ein: Das Jugendamt zahlt für Kinder bis 17 Jahre den Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld und holt sich das Geld beim Pflichtigen zurück. Ab dem 12. Lebensjahr gelten Einschränkungen, wenn der betreuende Elternteil Bürgergeld bezieht und nicht mindestens 600 € brutto verdient.

Kindesunterhalt 2026: Mindestunterhalt und Zahlbeträge (Einkommensgruppe 1)
12 bis 17 Jahre653 € Bedarf, Zahlbetrag 523,50 €
Selbstbehalt Pflichtiger1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig
6 bis 11 Jahre558 € Bedarf, Zahlbetrag 428,50 €
0 bis 5 Jahre486 € Bedarf, Zahlbetrag 356,50 €

Stand September 2026; bundesweit geltende Werte.

Falkensee mit rund 45.005 Einwohnern hat in der Regel mehrere Kanzleien mit Familienrecht-Schwerpunkt vor Ort. Vergleiche zwei oder drei Erstgespräche, bevor du dich festlegst; die Gebühren sind ohnehin überall gleich.

Unterlagen sammeln

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate, Steuerbescheid, Rentenauskunft, Grundbuchauszug, Kontoauszüge und Versicherungspolicen. Wer das vor dem ersten Termin in Falkensee zusammen hat, spart eine zweite Runde und oft mehrere Wochen.

Kanzleien mit Familienrecht in Falkensee

Alle Kanzleien in Falkensee

Familiengericht in der Nähe

Amtsgericht Charlottenburg (14,9 km von Falkensee entfernt). Offizielle Website.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG (Wohnort der Kinder, sonst letzter gemeinsamer Wohnort) und kann von diesem nächstgelegenen Gericht abweichen. Verbindlich: Orts- und Gerichtsverzeichnis. Quelle Gerichtsdaten: Wikidata.

Tipp: Steuerklasse anpassen

Im Jahr nach der Trennung endet das Ehegattensplitting. Die Steuerklassen III/V oder IV/IV müssen dann auf I bzw. II umgestellt werden. Wer das vergisst, zahlt nach.

Häufige Fragen: Kindesunterhalt in Falkensee

Wie lange dauert eine Scheidung in Falkensee?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres meist vier bis acht Monate, streitige Verfahren mit Folgesachen deutlich länger. Die Auslastung des jeweiligen Gerichts spielt eine Rolle.
Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch in Falkensee?
Ja, bundesweit. Die Oberlandesgerichte ergänzen sie durch eigene Leitlinien, die Grundwerte sind aber identisch.
Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) 356,50 € für ein Kind bis 5, 428,50 € für 6 bis 11 und 523,50 € für 12 bis 17 Jahre, jeweils nach Abzug des halben Kindergelds. Bei höherem Einkommen steigt der Betrag stufenweise.
Ist eine Online-Scheidung günstiger als beim Anwalt in Falkensee?
Nein. Die Gebühren nach RVG und FamGKG sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Online-Anbieter sparen dir Wege, nicht Gebühren. Das Verfahren läuft ohnehin über das Familiengericht.
Muss ich für ein volljähriges Kind noch zahlen?
Ja, solange es in Schule, Ausbildung oder Erststudium ist und sich ernsthaft bemüht. Dann haften beide Eltern anteilig nach Einkommen.

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Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kanzleidaten stammen aus OpenStreetMap (ODbL) und wurden gegen die jeweilige Kanzlei-Website auf Familienrecht-Bezug geprüft; für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Stand: September 2026.